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Erstes EU-Mobilitätspaket ist endgültig beschlossen

09.07.2020 18:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw, Parkplatz. Fahrer. Lenk- und Ruhezeit
Das erste EU-Mobilätspaket soll dazu beitragen, bessere Ruhezeit-Bedingungen zu gewährleisten und es den Fahrern ermöglichen, mehr Zeit zu Hause zu verbringen
© Foto: Andreas Arnold/dpa/picture-alliance

Damit enden schwierige Verhandlungen, die mehr als drei Jahre gedauert haben. Die umfassenden Reformen für den Straßenverkehrssektor können nun schrittweise in den Mitgliedstaaten in Kraft treten.

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Das EU-Parlament hat am Mittwochabend den Kompromiss zum ersten EU-Mobilitätspaket angenommen, die mit dem EU-Rat ausgehandelt worden war. Nach über drei Verhandlungsjahren kann die umfassende Reform für den Straßenverkehrssektor in Europa somit in Kraft treten – gestaffelt im Zeitraum von 2020 bis 2025. Das teilte das EU-Parlament am Donnerstag mit.

Es befürwortete noch einmal die überarbeiteten Vorschriften, die vor allem die Arbeitsbedingungen der Fahrer und Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsunternehmen verbessern sollen. Zudem sollen sie für den Transportsektor Klarheit in Bezug auf bisher mehrdeutige Bestimmungen bringen und deren uneinheitlicher Anwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten ein Ende setzen.

Die Mehrheit der Europaabgeordneten im Plenum billigte trotz Gegenstimmen vor allem aus Osteuropa und nochmaligen Änderungsanträgen, die weitere Verzögerungen bedeutet hätten und abgelehnt worden sind, alle drei Rechtsakte –so, wie sie von den EU-Ministern bereits im April 2020 verabschiedet wurden. Die Einigung mit dem EU-Rat war bereits im Dezember 2019 erzielt worden.

Darum geht es im ersten EU-Mobilitätspaket

Das erste EU-Mobilitätspaket besteht aus einer Verordnung, die den Marktzugang im Güterkraftverkehr und den Zugang zum Beruf des Verkehrsunternehmers regelt, einer Verordnung über maximale Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten für Fahrer sowie über die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern und einer Richtlinie zur Überarbeitung der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung von Vorschriften für die Entsendung von Kraftfahrern.

Die beiden Verordnungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung und die Richtlinie am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Vorschriften der Marktzugangsverordnung und der Entsenderichtlinie gelten 18 Monate nach dem Inkrafttreten der Rechtsakte. Die Vorschriften der Lenkzeitverordnung gelten – abgesehen von den besonderen Fristen für Fahrtenschreiber – ab dem zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung.

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