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Italien: „Green Pass“-Pflicht für das Transport- und Logistikwesen

30.09.2021 14:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Italien: „Green Pass“-Pflicht für das Transport- und Logistikwesen
Der „Green Pass“ wird auch für das italienische Transport- und Logistikwesen Pflicht

Beschäftigte im Transport- und Logistikwesen, die keinen Impfstatus, Genesungsbeleg oder negativen Corona-Test nachweisen können, haben ab Mitte Oktober ein Problem.

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Mit der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale ist das neue Gesetzesdekret in greifbarer Nähe. Ab dem 15. Oktober 2021 wird aus Gründen des Arbeitsschutzes der „Green Pass“ auch für das italienische Transport- und Logistikwesen Pflicht.

Beschäftigte im Transport- und Logistikwesen, die keinen gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder aber einen maximal 48 Stunden alten, negativen Covid-Test präsentieren können, haben dann ein Problem. Denn das Dekret legt fest, dass die dann nicht geleisteten Arbeitstage als „unbegründete Fehltage“ gewertet werden – und das bis zur Vorlage des geforderten Nachweises. Zwar behalten Betroffene in jedem Fall ihren Arbeitsplatz ohne disziplinäre Folgemaßnahmen, doch werden sie in der Zeit ihrer ungerechtfertigten Abwesenheit keinen Lohn erhalten. Unternehmen hingegen, die Personal ohne „Green Pass“ weiter beschäftigen, werden sanktioniert und müssen mit Geldbußen zwischen 600 und 1500 Euro rechnen.

Firmen mit weniger als 15 Beschäftigten, können Arbeitnehmer ohne Green Pass nach dem fünften Abwesenheitstag suspendieren und sie vorübergehend (höchstens zehn Tage, nur einmal um weitere zehn Tage verlängerbar) durch anderes Personal ersetzen.

Verbände fordern mehr Informationen über das internationale Transportfahren

Die Einführung der „Green Pass“ Pflicht ruft die Verbände auf den Plan. Diese wollen nähere Informationen darüber, inwiefern die Regelung für internationale Transportfahren sowie für Kabotage-Beförderungen auf italienischem Staatsgebiet gilt. Eine entsprechende Klärung des Ministeriums für Infrastruktur und Nachhaltige Mobilität (ehemals Verkehrsministerium) steht noch aus.

In den Sozialen Medien haben sich indes Protestgruppen gegründet, die sich klar gegen eine Nachweispflicht für Lkw-Fahrer aussprechen. In diesen Tagen, so fordern einige der Protestgruppen, sollen Kraftfahrer ihrem Unmut dadurch Ausdruck verleihen, dass sie mit Warnblinker und maximal 30 Stundenkilometern auf den italienischen Autobahnen unterwegs sind.

„Green Pass“-Pflicht auch bald in Österreich?

Der Transportverband Conftrasporto fordert indes, die „Green Pass“-Pflicht auch auf österreichische Lkw-Fahrer anzuwenden, sofern diese nicht ausgesetzt werden sollte. Da Österreich den freien Warenverkehr aus Italien immer wieder behindere, sei eine entsprechende Gegenmaßnahme angebracht. Lkw-Fahrer aus Österreich, die ohne „Green Pass“ nach Italien wollten, müssten daher an der Weiterfahrt gehindert werden. Sollte die italienische Regierung dem nicht zustimmen, so der Verband weiter, würde man das Anliegen bis nach Brüssel tragen.

Die „Green Pass“-Pflicht für den italienischen Transport- und Logistiksektor ist vorerst zeitlich begrenzt und soll mit Ende des Notstandes zum 31. Dezember 2021 ebenfalls enden.

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