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von 10: Der Reutlinger Spediteur Thomas Betz ist wegen Bestechung, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Ausländergesetz und Sozialversicherungs- betrugs in Millionenhöhe am 17. März von der zehnten großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss der 49-Jährige eine Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro bezahlen. (Alle Fotos: Horst Stein)
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von 10: Betz, der zwei Jahre und sechs Monate in Untersuchungshaft saß, durfte den Gerichtssaal zunächst als freier Mann verlassen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.
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von 10: Thomas Betz.
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von 10: Thomas Betz mit seiner Frau.
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von 10: „Wir können uns nun wieder voll auf unser Geschäft konzentrieren und sind erleichtert, dass die jahrelangen Unwägbarkeiten ein Ende haben“, sagte Andreas Bunz, Sprecher der Geschäftsführung des Unternehmens, gegenüber der VerkehrsRundschau. Allerdings bezweifle er, dass mit dem Urteil generelle Rechtssicherheit geschaffen worden sei.
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von 10: Andreas Bunz im Gespräch mit den VerkehrsRundschau-Redakteurinnen Eva Hassa (l.) und Kathrin Petersen.
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von 10: Das Interview der VerkehrsRundschau mit Andreas Bunz erscheint in der Ausgabe 13 vom 28. März 2008.
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