Rom. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Italien vor einem Monat hat Folgen für das Transportgewerbe. Neuerdings müssen LKW- und Busfahrer nämlich sofort zahlen, wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße festgestellt werden. Ist ein Fahrer nicht in der Lage, die oft hohen Geldstrafen (eine Geschwindigkeitsüberschreiten zwischen 10 und 40 km/h kann bis zu 598 Euro kosten) zu zahlen, kann der LKW stillgelegt werden. Das Fatale: Es ist nur Barzahlung möglich. So sind die Transportunternehmen nun gezwungen, den Fahrern große Mengen an Bargeld mitzugeben.
"Eine abartige Bestimmung", kommentierte Maurizio Longo, Generalsekretär der Föderation von Organisationen des Straßentransports Trasportounito die Gesetzesänderung. Er hat deswegen Rechtsanwälte beauftragt, zu klären, ob die neue Regelung rechtens ist. Zumal sie einen Unterschied zwischen von PKW und LKW macht. (rp)