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Scharfe Kritik an Eurocombi-Test

28.08.2009 13:38 Uhr
Scharfe Kritik an Eurocombi-Test

Die Fahrten von überlangen LKW in Thüringen und Mecklenburg sind nach Ansicht der Bundesregierung rechtswidrig.

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Die Bundesregierung hält die von den Ländern Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahresende auf öffentlichen Straßen erlaubten regelmäßigen Einsätze von überdimensionierten Lastkraftwagen für rechtswidrig. Dies geht aus einer bislang unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hervor. Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege forderte in Berlin beide Länder auf, „unverzüglich Konsequenzen aus der eindeutigen Rechtslage zu ziehen und Mensch und Umwelt nicht länger durch den Einsatz von Megatrucks zu gefährden“.

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Winfried Hermann, forderte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) auf: „Stoppen Sie die Monstertrucks in Mecklenburg-Vorpommern“.Die Bundesregierung habe bestätigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern überlange und überschwere LKW mit Ausnahmegenehmigung nach Schweden verschifft werden. „Dies verstößt klar gegen das EU-Recht“, sagte Hermann. Kritik übte auch der Auto Club Europa (ACE): „Übergroße LKW erhöhen das Unfallrisiko und lassen keine Entlastungseffekte auf der Straße erwarten", erklärte Matthias Knobloch, verkehrspolitische Sprecher des ACE.

Die Bundesregierung habe sich „insbesondere aus rechtlichen und verkehrswirtschaftlichen Gründen (…) gegen den Einsatz der sogenannten Eurocombi auf deutschen Straßen ausgesprochen“, heißt es in dem Antwortschreiben der Bundesregierung. Unabhängig von der Rechtswidrigkeit der seit Monaten in beiden Bundesländern laufenden „Pilotprojekte“ drohen demnach durch den Einsatz der Eurocombis dramatische Negativfolgen für Steuerzahler, andere Verkehrsteilnehmer und den Schienengüterverkehr. Es sei mit „deutlich gravierenden Unfallfolgen zu rechnen“, Steuerzahler müssten allein für die Ertüchtigung der Autobahnbrücken „vier bis acht Milliarden Euro zusätzlich“ zahlen. Außerdem würde die „Zulassung von schwereren oder längeren LKW (…) Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagern“.

Dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, das die Verschiffung von überlangen LKW nach Schweden erlaubt, wird von der Bundesregierung gleich doppelte Rechtswidrigkeit bescheinigt. Die rechtlichen Bedenken der Regierung gelten „auch für einen grenzüberschreitenden Einsatz“. Damit schließt sich die Bundesregierung der Rechtsauffassung der EU-Kommission an. EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani hatte im März in einem Interview erklärt: „Bilaterale Vereinbarungen zwischen Mitgliedsstaaten zu so einer Frage widersprechen der Idee eines gemeinsamen Binnenmarktes und werfen auch Fragen über eine mögliche Wettbewerbsverzerrung auf“

„Mecklenburgs Verkehrsminister Schlotmann hat von seinem Parteifreund Tiefensee gleich eine doppelte Ohrfeige bekommen“, kommentierte Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege die Ausführungen des Bundesverkehrsministeriums in der Regierungsantwort. (sb)

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