Der Kabarettist Rainald Grebe ist vor Gericht mit einer Klage auf das Recht, Toiletten an Autobahn-Raststätten grundsätzlich kostenlos benutzen zu können, gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz wies die Klage mit der Begründung zurück, dafür gebe es keine Anspruchsgrundlage. Mit der Entscheidung bestätigten die Richter das Urteil der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Koblenz. Den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht lehnten sie ab.
In dem Streit ging es um die Toiletten eines Betreibers, der für die Nutzung einen Betrag von 70 Cent verlangt. Gleichzeitig wird ein Wert-Bon über 50 Cent vergeben, der in den am Konzept beteiligten Raststätten eingelöst werden kann.
Der Kläger hatte geltend gemacht, dass Toilettenanlagen an Autobahnraststätten kostenlos zur Verfügung stehen müssten. Er zitierte die Gaststättenverordnung, die eine kostenlose Nutzung für Gäste vorschreibt. Das OVG begründete jedoch, dass es an Autobahnen in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 Rastanlagen gebe, an denen Toiletten kostenfrei benutzt werden könnten. Auch bei Fortsetzung der Reise "mit voller Blase" bis zur nächsten kostenlosen Toilette könne sich der Kläger nicht auf die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" berufen.
Oberverwaltungsgericht Koblenz
Beschluss vom 24. Juli 2018
Aktenzeichen 1 A 10022/18.OVG