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Wer zu lange wartet, muss nochmals zur Prüfung

26.08.2010 14:31 Uhr
Wer zu lange wartet, muss nochmals zur Prüfung
Nach siebeneinhalb Jahren ohne Praxis bekommt man den neuen Führerschein mitunter erst nach einer Fahrprüfung (Foto: ddp/Marcus Brandt).

LKW-Fahrer, die ihren Führerschein ablaufen lassen, müssen im Neuerteilungsverfahren gegebenenfalls eine erneute Fahrprüfung absolvieren.

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München. LKW- oder Busfahrer, die ihren Führerschein nicht vor Ablauf verlängern lassen, müssen im Neuerteilungsverfahren gegebenenfalls eine erneute Fahrprüfung absolvieren. Das entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Richter hoben damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in der Berufungsinstanz auf.

Dort hatte eine Busfahrerin aus dem Raum Ingolstadt geklagt, weil die zuständige Führerscheinbehörde von ihr nach einer beruflichen Auszeit von siebeneinhalb Jahren verlangte, eine Fahrprüfung zu absolvieren. Erst nach dem bestandenen Praxistest sollte ihr die Lenkerlaubnis wiedererteilt werden.


Bis 2008 waren Lastwagen- und Busfahrer verpflichtet gewesen, für die Neuerteilung einer früheren Fahrerlaubnis eine Prüfung abzulegen, wenn seit dem Ablauf des alten Führerscheins mehr als zwei Jahre verstrichen waren. Diese Mindestfrist hatte der Gesetzgeber aufgehoben.

In seinem Urteil argumentiert der Verwaltungsgerichtshof nun, dass die Neuerteilung einer früheren Fahrerlaubnis entscheidend davon abhänge, seit wann die betroffenen Person nicht mehr hinter dem Steuer gesessen hat. Nach einer Pause von siebeneinhalb Jahren sei davon auszugehen, dass der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, einen LKW oder Bus zu führen. (ag)

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