Happy Birthday: Der erste Grünpfeil an einer Ampel wurde 1978 in der DDR eingeführt - weil die dort bis dahin geltende Regel "Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt" internationalen Vereinbarungen zum Straßenverkehrsrecht widersprochen hatte. Auf das Jubiläum weist die Unfallforschung der Versicherer UDV hin, die den Kommunen zugleich empfiehlt, den grünen Pfeil kritisch zu hinterfragen. Seit 1994 gibt es den Grünpfeil in der gesamten Bundesrepublik; seit damals gilt aber auch die Pflicht, vor dem Abbiegen bei Rot anzuhalten.
Befürworter des Grünpfeils betonen Verbesserungen im Verkehrsablauf und dadurch reduzierte Umweltbelastungen, Kritiker argumentieren mit einer erhöhten Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Nach einer UDV-Studie aus 2015 kam es unterm Strich jedoch zu keinen nennenswerten Vorteilen im Verkehrsablauf. Rein objektiv betrachtet sei der grüne Pfeil "ein überflüssiges Verkehrszeichen". Er widerspreche den Bemühungen von Städten, den Fuß- und Radverkehr zu fördern.