Zum 1. Januar 2011 ändert sich der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 14,9 % auf 15,5 %. Der Beitrag ist gesplittet - auf Arbeitgeber entfallen 7,3 % und auf die Arbeitnehmer 8,2 %. Bis auf Weiteres wird dieser Anteil "eingefroren", das heißt, sollte der Beitragssatz künftig erhöht werden, müssen das nur die Arbeitgeber tragen.
Ab 2011 kann jede gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in Euro in beliebiger Höhe von ihren Versicherten erheben, wenn ihr die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Sollte das bei ihrer Kasse der Fall sein, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, sie können zu einer anderen Versicherung wechseln. Ab 2012 ist für die Kassen ein Sozialausgleich vorgesehen, sodass Zusatzbeiträge vielleicht nicht mehr nötig sind.
Ab 2011 haben die Versicherten ein größeres Mitbestimmungsrecht in punkto Arzneimittel. Die meisten Krankenkassen haben ja mit bestimmten Pharmaunternehmen Rabattverträge vereinbart. Wird ein Rezept eingelöst, ist der Apotehker verpflichtet, dem Kassenpatienten ein Präparat der Vertragsfirmen zu geben. Ab jetzt können die Patienten darauf beharren, ein Medikament einer anderen Firma zu bekommen. Sie müssen dies allerdings zunächst selbst bezahlen und bekommen dann von der Kasse einen Teil der Kosten erstattet.
Weitere Neuheiten finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen, z.B. hier: www.vz-nrw.de (SK)
Krankenkasse: Was sich 2011 ändert
16.12.2010 01:00 Uhr
Zum 1. Januar 2011 treten Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.