Das betonte jetzt ein Richter beim Landesarbeitsgericht in Erfurt. In dem Prozess ging es um die Beschattung eines Logistikmitarbeiters im Auftrag seiner Vorgesetzten. Der Arbeitgeber ist ein Logistikdienstleister einer großen Lebensmitteleinzelhandelsgruppe aus dem Raum Erfurt. 2016 hatte er vermutet, dass sein Mitarbeiter eine Krankschreibung über zwei Monate statt zur Genesung für Umbauarbeiten an seinem Haus nutzt, und schaltete eine Detektei ein. Die Privatermittler observierten den Mann daraufhin drei Tage lang und machten dabei auch Fotos von ihm im Haus - ein besonders geschützter Bereich. Sie beobachteten ihn von morgens bis abends auf Schritt und Tritt. "Das, was beobachtet wurde, hätte nicht beobachtet werden dürfen", sagte der vorsitzende Richter dazu. Ein Arbeitgeber darf in der Regel dann einen Privatdetektiv einschalten, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat oder einer schweren arbeitsrechtlichen Verfehlung gegenüber einem Mitarbeiter vorliegt, erklärte die Gerichtssprecherin. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber aber nach Hinweisen eines flüchtigen Bekannten gehandelt.
Ein Urteil wurde nicht gefällt: Beide Seiten schlossen einen Vergleich, in dem man sich auf eine Entschädigung von 1200 Euro für den Mitarbeiter einigte. In der Vorinstanz hatte sich der Kläger schon erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt; er ist deshalb weiter bei dem Logistikunternehmen angestellt. (dpa)