-- Anzeige --

Bezahlter Urlaub muss möglich sein

11.04.2018 08:00 Uhr
Bezahlter Urlaub muss möglich sein
Wenn kein Urlaub möglich ist, verfällt dieser nicht
© Foto: racamani/stock.adobe.com

Ermöglicht ein Unternehmen einem Arbeitnehmer nicht, bezahlten Urlaub zu nehmen, kann dieser übertragen und angesammelt werden, und der Arbeitnehmer hat noch nach Jahren Anspruch auf rückwirkende Vergütung. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

-- Anzeige --

Der betroffene Arbeitnehmer war von 1999 bis 2012 auf der Basis eines Selbstständigen-Vertrags in Großbritannien beschäftigt. Nahm er Urlaub, wurde er für diese Tage nicht bezahlt. Als er in den Ruhestand ging, verlangte er rückwirkend eine Vergütung für die nicht genommenen sowie genommenen, aber nicht bezahlten Urlaubstage.

Der Gerichtshof stellte nun klar, dass der Mann "Arbeitnehmer" im Sinne der britischen Rechtsvorschriften war. Damit hatte er Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Sinn und Zweck von Urlaub sei, dass eine Erholungsphase besteht, in der der Arbeitnehmer neue Kraft für das Unternehmen sammeln kann. Dieser Zweck könne aber nicht erreicht werden, wenn der Arbeitnehmer sich während seiner Urlaubszeit Sorgen um sein Geld machen muss. Der beklagte Arbeitgeber musste für den gesamten Zeitraum nachbezahlen. CTW/AG

Europäischer Gerichtshof
Urteil vom 29.11.2017
Aktenzeichen C-214/16

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.