Der Fall: Ware sollte von Italien nach Russland transportiert werden und ging verloren. Dem Auftrag lagen CMR-Frachtbriefe zugrunde. Die Auftraggeberin erstritt vor dem Wirtschaftsgericht Moskau ein Urteil zu ihren Gunsten. Das deutsche Gericht ist verpflichtet, das russische Urteil ohne inhaltliche Prüfung anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären, damit der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.
Landgericht Augsburg
Urteil vom 9.7.2013
Aktenzeichen: 081 O 3956/12