CRM-Urteil gilt international und muss anerkannt werden

Hat eine Firma aufgrund eines Schadensersatzprozesses vor einem russischen Gericht ein CMR-Urteil erstritten, kann dies in Deutschland vollstreckt werden.
Der Fall: Ware sollte von Italien nach Russland transportiert werden und ging verloren. Dem Auftrag lagen CMR-Frachtbriefe zugrunde. Die Auftraggeberin erstritt vor dem Wirtschaftsgericht Moskau ein Urteil zu ihren Gunsten. Das deutsche Gericht ist verpflichtet, das russische Urteil ohne inhaltliche Prüfung anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären, damit der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.
Landgericht Augsburg
Urteil vom 9.7.2013
Aktenzeichen: 081 O 3956/12