Der Mann war beim Durchfahren einer Senke zu schnell unterwegs gewesen und erwischt worden. Er brachte nun vor, der auf Höchstgeschwindigkeit programmierte Tempomat habe zu spät auf das Gefälle reagiert, ihm könne man deshalb keine Ordnungswidrigkeit vorwerfen. Das sah das Gericht anders: Er hätte eben eigenständig bremsen müssen, hieß es.
Amtsgericht Eutin
Urteil vom 7.1.2016
Aktenzeichen 35 Owi 753 Js-OWi 39158/15 (95/15)