Einschalten!
18.03.2008 00:00 Uhr

Wer sich einem Stau auf der Autobahn nähert, muss die Warnblinkanlage einschalten.
Wer sich einem Stau auf der Autobahn nähert, muss die Warnblinkanlage einschalten. Unterlässt ein Fahrer dies, obwohl sich das Tempo auf seiner Spur von mehr als 120 km/h auf etwa 20 bis 30 km/h verringert, weil ein LKW zum Überholen ausschert, trifft ihn im Falle einer Kollision ein Mitverschulden.
Landgericht Memmingen
Urteil vom 24.7.2007
AZ: 2 O 392/07