Wer sich einem Stau auf der Autobahn nähert, muss die Warnblinkanlage einschalten. Unterlässt ein Fahrer dies, obwohl sich das Tempo auf seiner Spur von mehr als 120 km/h auf etwa 20 bis 30 km/h verringert, weil ein LKW zum Überholen ausschert, trifft ihn im Falle einer Kollision ein Mitverschulden. Landgericht Memmingen Urteil vom 24.7.2007 AZ: 2 O 392/07
Einschalten!
18.03.2008 00:00 Uhr

Wer sich einem Stau auf der Autobahn nähert, muss die Warnblinkanlage einschalten.