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Entschädigung für bespitzelten Betriebsratsvorsitzenden

07.02.2018 08:00 Uhr
Entschädigung für bespitzelten Betriebsratsvorsitzenden
Arbeitnehmerüberwachung: So geht es nicht!
© Foto: Joerg Lantelme/Fotolia

Lässt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne konkreten Anlass über einen längeren Zeitraum von einer Detektei bespitzeln, riskiert er eine Entschädigungszahlung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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In dem Fall war der Betriebsratsvorsitzende über 20 Tage hinweg überwacht worden. Der Arbeitgeber wollte herausfinden, ob dieser Arbeitnehmer einer unerlaubten Zweittätigkeit während der Arbeitszeit nachgeht. Einen Anhaltspunkt hatte es dafür allerdings nicht gegeben.

Das Gericht sprach dem Betriebsratsvorsitzenden deswegen eine Entschädigung von 10.000 Euro zu.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 24.4.2017
Aktenzeichen: 5 Sa 449/16

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