Wer im Dunkeln auf der Autobahn unterwegs ist und erkennen kann, dass auf der Standspur bereits mehrere Fahrzeuge mit eingeschalteter Warnblinkanlage halten, muss mangels besserer Erkenntnisse auch damit rechnen, dass ein Unfallfahrzeug auf der Überholspur steht und Unfallhelfer über die gesamte Fahrbahn laufen. Man muss deshalb seine Geschwindigkeit beim Passieren der Stelle so weit verlangsamen, dass man jederzeit gefahrlos anhalten kann. OLG Stuttgart Urteil vom 29.11.2006 AZ: 3 U 16/06
Erhöhte Vorsicht
20.11.2007 00:00 Uhr
Bei Warnblicklicht muss mit allem gerechnet werden. Daher gilt: Runter vom Gas!