Wer in Belgien dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1800 Euro rechnen. Im August 2014 strengte das belgische Transportunternehmen Vaditrans deshalb eine Klage gegen die belgische Regelung an.
Nach jahrelangem Rechtsstreit musste nun der Europäische Gerichtshof EuGH über die korrekte Auslegung der entsprechenden EU-Verordnung entscheiden. Sein Urteil vom 20.12.2017 ist eindeutig: Aus der EU-Verordnung 561/2006, die die Sozialvorschriften im Straßenverkehr harmonisiert, leite sich "offensichtlich" ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Ziel des Gesetzgebers sei gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.
Es sei Sache der Mitgliedstaaten, festzulegen, welche Sanktionen geeignet sind, um die Geltung und die Wirksamkeit der EU-Verordnung 561/2006 zu gewährleisten, erklärte der EuGH, solange bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt sind. dpa
Europäischer Gerichtshof
Urteil vom 20.12.2017
Rechtssache C-102/16