-- Anzeige --

Falscher Bescheid: Gebühr rechtswidrig

19.09.2012 08:00 Uhr
Falscher Bescheid: Gebühr rechtswidrig
Lizenz verweigert, Gebühr verlangt: Ein Taxiunternehmer weigerte sich zu zahlen - und das zu Recht.
© Foto: dapd/Paul Zinken

Nur für rechtmäßige Amtshandlungen stehen einer Behörde die gesetzlichen Gebühren zu.

-- Anzeige --

Hat das Verkehrsamt zu Unrecht die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt, darf es den Patzer seiner Beamten nicht auch noch dem Antragsteller in Rechnung stellen. Nur für eine rechtmäßige Amtshandlung stehen einer Behörde die gesetzlichen Gebühren zu.

Der Betroffene hatte eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi und Mietwagen beantragt. Die Verkehrsbehörde überprüfte, wie vorgeschrieben, eventuelle Einträge des Antragstellers im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt und schickte dafür einen Gebührenbescheid in Höhe von 31,90 Euro.

Vier Monate später folgte ein weiterer Bescheid: die Ablehnung des Antrags. In der detaillierten Auflistung der Kosten dafür stellten die Beamten u.a. wiederum eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Rechnung.

Diese nunmehr auf 52,02 Euro angestiegene Summe weigerte sich der Mann zu zahlen. Und das zu Recht: Die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung war rechtswidrig. Das stellte sich nämlich im Nachhinein in einem vom Antragsteller angestrengten anderen Verfahren heraus. Der Ablehnungsbescheid war daraufhin gerichtlich aufgehoben worden, die Gebühren dafür damit hinfällig.

"Nur, wenn die zugrunde liegende Amtshandlung rechtmäßig ist, darf eine Behörde dafür auch Gebühren erheben", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

§ Verwaltungsgericht Aachen Urteil vom 27.3.2012. Aktenzeichen 2 K 2342/10

www.vg-aachen.nrw.de

www.anwaltshotline.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.