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Gefahr "verschlafen": Bußgeld

17.01.2017 08:00 Uhr
Gefahr "verschlafen": Bußgeld
Gefahrenstelle: Bei Stau ist Achtsamkeit gefragt
© Foto: Picture Alliance/Peter Steffen

Fährt jemand aus Unachtsamkeit auf ein Stauende auf, obwohl es Hinweise auf eine Gefahrenstelle gab, kann er zu einer Geldbuße verurteilt werden.

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Der betroffene Lkw-Fahrer war mit seinem Fahrzeug auf der A 7 unterwegs, auf der sich ein Stau auf der rechten Fahrbahn gebildet hatte. Der vor ihm fahrende Lkw reduzierte seine Geschwindigkeit auf unter 40 km/h und schaltete das Warnblinklicht ein.

Dennoch fuhr der Betroffene ungebremst mit 80 km/h auf den Vorausfahrenden auf. Er musste zu Recht eine Geldbuße in Höhe von 165 Euro wegen unangepasster Geschwindigkeit gemäß Paragraf 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) zahlen. Gefahrenstellen können nicht nur durch Verkehrszeichen angekündigt werden, sondern auch durch andere Verkehrsteilnehmer. Wer diese Anzeichen missachtet, begeht eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit. Eine Erhöhung der Regelbuße erfolgte wegen des erheblichen Sachschadens und Voreintragungen des Betroffenen.

Oberlandesgericht Celle
Beschluss vom 21.9.2015
Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 263/15
www.olg-celle.de

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