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Haftung: Fifty-fifty bei unklarem Unfall

05.08.2017 08:00 Uhr
Beide Beteiligte haften für den Unfall

Behaupten nach einem Verkehrsunfall beide Beteiligte, der jeweils andere sei schuld (weil der jeweils andere die Spur gewechselt habe), haften beide zu gleichen Teilen für den Unfallschaden. Voraussetzung ist, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann.

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Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet, war ein Lkw-Fahrer mit seinem Sattelzug auf der linken Spur der Autobahn gefahren, rechts neben ihm fuhr ein BMW. Beide Fahrer behaupteten, es sei zum Unfall gekommen, weil der jeweils andere die Spur gewechselt habe. Am Lkw entstand ein Schaden von etwa 3500 Euro, die Hälfte davon forderte der Lkw-Eigentümer von der Halterin des BMW ein.

Zu Recht: Denn in diesem Fall konnte der Unfallsachverständige aufgrund fehlender Unfallspuren auf der Fahrbahn nicht feststellen, welcher Fahrer seinen Fahrstreifen verlassen hatte. Die Haftung erfolgt nach der Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Auch wenn diese bei einem Lkw höher liege als bei einem Pkw, komme nur eine Haftungsverteilung von jeweils 50 Prozent in Betracht. Bei dem Sattelzug habe sich keine typische Gefahr eines Lastwagens realisiert, sondern lediglich die eines Kraftfahrzeugs.

Amtsgericht Hamburg
Urteil vom 3.3.2016 Aktenzeichen 16 C 38/15

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