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Keine Kündigung wegen des Alters

07.10.2015 08:00 Uhr
Keine Kündigung wegen des Alters
Wegen des Alters darf niemand gekündigt werden
© Foto: Scania BV/Dan Boman

Auch wenn kleine Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann eine Entlassung unwirksam sein, wenn der Beschäftigte dabei wegen seines Alters diskriminiert wird.

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In einem Fall aus Sachsen ging es um eine 63 Jahre alte Arzthelferin, der mit dem Hinweis gekündigt worden war, sie sei "inzwischen pensionsberechtigt". Jüngere Mitarbeiter behielten dagegen ihren Job.

Dagegen klagte die Frau. Zu Recht, wie die obersten deutschen Arbeitsrichter - anders als die Vorinstanzen - in Erfurt nun entschieden. Die Kündigung verstoße gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und sei deswegen unwirksam, urteilten die Richter. Ob und in welcher Höhe der Frau darüber hinaus wegen dieser Diskriminierung eine Entschädigung zusteht, blieb vorerst offen. Darüber muss nun das sächsische Landesarbeitsgericht entscheiden. Quelle: dpa

Bundesarbeitsgericht Erfurt
Urteil vom 23.7.2015
Aktenzeichen: 6 AZR 457/14

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