Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Straßburg. Die Mitarbeiterin einer Airline wollte eine Kette mit einem Kreuz über der Uniform tragen. Die Dienstanweisung gestattete jedoch allenfalls das Tragen unter der Uniform. Die Mitarbeiterin bekam Recht und erhielt eine Entschädigung von 2000 Euro. Anders entschieden wurde ein ähnlicher Fall, da es hier um Arbeitssicherheit ging: Wegen des Verletzungsrisikos für Patienten wurde einer Krankenschwester das Tragen so einer Kette untersagt.
§ EuGH für Menschenrechte
Urteil vom 15.01.2013
Aktenzeichen: 48420/10
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