-- Anzeige --

Nie eine fremde Karte stecken

18.09.2013 08:00 Uhr
Nie eine fremde Karte stecken
© Foto: picture alliance/ralf Hirschberger

Fahrerkarten-Betrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

-- Anzeige --

Wer die Fahrerkarte eines Kollegen zu eigenen Zwecken nutzt, macht sich strafbar. Darauf weist das Oberlandesgericht Stuttgart hin. Verhandelt wurde der Fall eines Fahrers, der auf Touren, bei denen er allein im LKW unterwegs war, die Fahrerkarte eines Kollegen in das digitale Kontrollgerät gesteckt hatte. Er wollte damit Verstöße gegen die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verdecken.

Damit machte er sich strafbar, weil er beweiserhebliche Daten verfälschte. Es handelt sich nicht um eine bloße Ordnungswidrigkeit nach dem Fahrpersonalgesetz, sondern um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Das bedeutet höhere Strafen und eine längere Verjährungsfrist; auch zurückliegende Verstöße können geahndet werden.

Bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften kann gegen den Unternehmer und gegen den Fahrer ermittelt werden. Die Höhe der Geldbuße beträgt je Verstoß bis zu 15000,- Euro gegen den Unternehmer und bis zu 5000,- Euro gegen den Fahrer.

Oberlandesgericht Stuttgart
Beschluss vom 25.3.2013
Aktenzeichen 2 Ws 42/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.