Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten. Die Fahrerlaubnis kann ungeachtet der Punktezahl im Verkehrszentralregister entzogen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin. Es bestätigte in einem Eilverfahren eine Entscheidung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Die Behörde hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über seine Fahrtauglichkeit nicht nachgekommen war. Mit seinem Auto waren binnen zwei Jahren 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden, davon 83 Mal Falschparken.
Angaben des Halters, wonach seine Frau die Verstöße begangen habe, wertete das Gericht nicht zu seinen Gunsten. Der Halter selbst müsse sich die wiederholten Verstöße zurechnen lassen. Unternehme er nichts gegen Verstöße von Nutzern seines Wagens, liege ein charakterlicher Mangel vor. Dies mache ihn zu einem ungeeigneten Verkehrsteilnehmer. Gegen den Gerichtsbeschluss kann der Mann noch Beschwerde einlegen. dpa/AG
Verwaltungsgericht Berlin
Beschluss vom 23.10.2016
Aktenzeichen: VG 11 K L 432.16