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Schaden durch "Rettungshandlung" zahlt die Versicherung

28.05.2014 08:00 Uhr
Schaden durch "Rettungshandlung" zahlt die Versicherung
Routinekontrolle der Ladung an der A4
© Foto: Picture Alliance/Michael Reichel

Verrutscht eine Ladung, weil der Fahrer ein Ausweichmanöver fahren muss, so handelt es sich um eine Rettungshandlung. Die Kaskoversicherung muss für den Schaden aufkommen.

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Der Fahrer eines LKW hatte die Ladung mit Stangen und Spanngurten gegen Verrutschen gesichert. Er musste dann aber außergewöhnlich stark bremsen und ausweichen, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zu vermeiden. Die rutschende Ladung beschädigte den LKW.

Die Kaskoversicherung wollte nicht zahlen, weil ein Schaden bei betriebsgemäßem Gebrauch entstanden sei und dieser laut AKB ausgeschlossen sei. Tatsächlich lag aber eine Rettungshandlung vor, die von einem solchen Ausschluss gerade nicht umfasst war. Die Versicherung musste deshalb zahlen.

Oberlandesgericht München
Urteil vom 29.5.2013
Aktenzeichen 7 U 4096/12

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