In einem vor dem Amtsgericht München entschiedenen Fall hatte die Polizei eine Autofahrerin mit dem Handy am linken Ohr und sichtbaren Sprechbewegungen im Straßenverkehr erwischt.
Die Beamten erstatteten Anzeige; die Ordnungswidrigkeit kostete die Frau ein Bußgeld von 60 Euro. Die Betroffene legte dagegen Einspruch ein mit der Behauptung, der Akku sei leer gewesen. Das Gericht glaubte ihr aber nicht, denn sie war bereits 2009 zwei Mal wegen unerlaubter Mobiltelefonnutzung beim Führen eines Fahrzeugs aufgefallen. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem, der wiederholt beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, unter Umständen auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten droht. AG
Amtsgericht München
Urteil vom 15.4.2015
Aktenzeichen: 912 OWi 416 Js 101706/15