In dem Fall hatte der Mann die Tür des fahrenden Pkw geöffnet, um einen neben sich befindlichen Radfahrer auffahren zu lassen oder zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen. Entscheidend für das Urteil war, dass das Fahrzeug nicht mehr als Mittel der Fortbewegung, sondern zur Verletzung oder Nötigung eingesetzt wurde. Die beiden jungen Männer hielten ihre Aktion für eine geeignete Disziplinarmaßnahme für den Radfahrer. Dieser hatte sie offenbar zuvor an einer Ampel rechts mit hohem Tempo überholt, woraufhin der Pkw beim Abbiegen stark bremsen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Der mitangeklagte Fahrer beschleunigte seinen Mercedes daraufhin, hupte, überholte den Fahrradfahrer und lenkte nach rechts, um dem Radfahrer den Weg abzuschneiden. Gleichzeitig öffnete der Beifahrer ein Stück weit die Beifahrertür. Damit war der Fahrweg des Radfahrers versperrt. Dieser wurde zu einer Notbremsung und einem Ausweichmanöver gezwungen. Dabei prallte er gegen ein parkendes Auto und stürzte vom Rad. Weil auch der Fahrer die Gefahr einer erheblichen Verletzung billigend in Kauf nahmen, wurden beide wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom 31.1.2017
Aktenzeichen 4 RVs 159/16