Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Der Neuwagen verbrauchte in dem dort verhandelten Fall deutlich mehr Kraftstoff. Mehrere Reparaturen konnten daran nichts ändern. Schließlich argumentierte der Hersteller, der Mehrverbrauch läge an der Zusatzausstattung. Doch damit fand er kein Gehör. Der Verkäufer musste den Kaufpreis nach der Fahrzeugrückgabe erstatten.
Oberlandesgericht Hamm
Urteil vom 07.02.2013
Aktenzeichen I- 28 U 94/12