Die an Autobahnen von Lkw erhobenen Daten dürft en jetzt selbst zur Aufklärung schwerster Delikte gegen das Leben nicht verwertet werden, kritisierte der frühere Generalbundesanwalt beim 53. Verkehrsgerichtstag in Goslar Mitte Januar.
Als Beispiel nannte er die Fahndung nach dem sogenannten Autobahnschützen, der zwischen 2008 und 2013 auf mehr als 100 Lastwagen gefeuert hatte. Statt "dem lebensgefährlichen Spuk durch Auswertung der Mautdaten ein rasches Ende" bereiten zu können, hätten Beamte des Bundeskriminalamtes "Methoden der Steinzeit" anwenden und an Autobahnen die Fahrzeugkennzeichen erfassen und mit den Tatzeiten abgleichen müssen. dpa