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Verkehrsschilder: Wanderparkplatz

25.04.2015 08:00 Uhr
Verkehrsschilder: Wanderparkplatz
Der "Wanderparkplatz" wartet nicht unbedingt mit schönen Routen auf
© Foto: picture-alliance/dpa/Ralph Goldmann

Ein blaues Schild mit einem weißen "P" erlaubt auf der ausgewiesenen Fläche ausdrücklich das Parken. Dort darf man sein Auto stehen lassen und in aller Ruhe die Gegend erkunden.

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Der Gesetzgeber erlaubt nur einige wenige Zeichen, die mit ins blaue Feld aufgenommen werden dürfen. Der weiße Pfeil nach links oder nach rechts, die Erlaubnis, schräg auf dem Gehweg zu parken und das P+R Logo. Alle anderen Besonderheiten ("Gebühren- oder Parkscheinpflichtig" oder "für Lkw verboten") müssen auf weißen Zusatzschildern Platz finden. Aufgenommen in die Liste der bevorzugten Blaufeldzeichen ist seit einigen Jahren auch das Piktogramm des geschlechtslosen, mit dem Stock wandernden Paares.

Ein solches P-Schild weist auf einen Wanderparkplatz hin. Außer, dass ein solches Schild niemals auf Autobahnparkplätzen aufgestellt werden darf, bleibt es den Städten und Gemeinden überlassen, welche Plätze sie (touristisch) als Wanderparkplätze ausweisen. Inzwischen hat sich durchgesetzt, dass auf solchen Plätzen mindestens ein gemütlicher Rundwanderweg starten muss und übersichtliche Karten vorhanden sind. Eine Garantie aber, dort besonders schöne Wanderwege, übersichtliche Karten oder sogar geschützte Parkplätze zu finden, ist mit dem Schild nicht verbunden. Es ist letztlich nichts anderes als ein netter Hinweis der Straßenmeisterei.

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