Der Kläger war mit seinem PKW nachts auf der Bundesautobahn A9 Richtung Berlin unterwegs gewesen. Er geriet dabei mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h in ein 40 mal 60 Zentimeter großes, zehn Zentimeter tiefes Schlagloch. Wegen des dichten Verkehrs und der Dunkelheit konnte er die Beschädigung nicht rechtzeitig erkennen oder ausweichen.
Obwohl der zuständigen Autobahnmeisterei die schadhafte Fahrbahndecke bekannt war, hat es nach Ansicht des Gerichts zu wenig unternommen, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn sicherzustellen. Man hätte die Autofahrer durch Warnschilder aufmerksam machen müssen. Das Bundesland Bayern hat somit seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss dem Kläger den entstandenen Fahrzeugschaden ersetzen.
Landgericht Halle
Entscheidung vom 28.6.2012
Aktenzeichen: 4 0 774/11