Wer muss warten?
16.12.2007 00:00 Uhr
Auch wenn bei grün über eine Ampel gefahren wird gilt die Wartepflicht.
Ein Linksabbieger, der an einer Ampelkreuzung noch bei Grün über die Haltelinie gefahren ist, darf dennoch nicht ohne Weiteres auf seine Vorfahrt vertrauen.
Bekommt der Querverkehr Grün, bevor der Linksabbieger den Kreuzungskern, also den tatsächlichen Kreuzungsbereich der Straßen, erreicht hat, so muss er diesem Vorfahrt gewähren. Er muss dann auf die nächste Grünphase für seine Fahrspur warten.
OLG Bamberg
Urteil vom 16.5.2007
AZ: 5 U 151/07