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AMÖ begrüßt Bundesrats-Beschluss zu Fahrzeugassistenten

11.06.2018 18:10 Uhr
Abbiegeunfall
Lkw-Assistentsysteme sollen schwere Abbiegeunfälle vermeiden
© Foto: Peter Wuest/rtn/dpa/picture-alliance

AMÖ-Geschäftsführer Dierk Hochgesang appelliert Hochgesang an den nationalen Gesetzgeber, beim Thema Sicherheit mit gutem Beispiel voranzugehen.

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Hattersheim. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, von der Bundesregierung eine Forcierung der EU-weit verpflichtenden Einführung sicherheitswirksamer technischer Einrichtungen wie Abbiege- und Notbremsassistenzsysteme zur Vermeidung insbesondere tödlicher Lkw-Unfälle einzufordern. Dies gab die AMÖ in einer Mitteilung bekannt. „Zur Vermeidung von Unfällen und insbesondere zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen sowie eine verpflichtende Ausstattung von Nutzfahrzeugen mit entsprechenden sicherheitswirksamen technischen Einrichtungen wie Abbiege- und Notbremsassistenten noch stärker als bisher forciert werden“, betonte AMÖ-Geschäftsführer Dierk Hochgesang.

Der nachträgliche Einbau eines Warnsystems, das einen Lkw-Führer auf Radfahrer oder Fußgänger im direkten Umfeld hinweist – sei es nun optisch, akustisch oder taktil – sei mittlerweile möglich. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass Lkw-Fahrer allein solchen Systemen vertrauen oder gar dazu, dass Fahrradfahrer und Fußgänger zukünftig in blindem Vertrauen auf den Schutz durch technische Systeme im Lkw die eigene Verantwortung für die Vermeidung von Unfällen im Straßenverkehr vergessen, und nicht mehr Rücksicht auf abbiegende Fahrzeuge nehmen, machte Hochgesang deutlich. „Gleichwohl müssen sämtliche geeigneten Alternativen und Optionen zur Unfallverhütung berücksichtigt werden“, sagte er.

Sofern im europäischen Rahmen Entscheidungen nicht schnell genug herbeigeführt werden können, appelliert Hochgesang an den nationalen Gesetzgeber, beispielgebend voranzugehen. „Das sind wir allen Verkehrsteilnehmern schuldig. Auch unseren Fahrern, die bei tödlichen Unfällen lebenslänglich mit dieser Belastung klarkommen müssen“, führte er an. Damit Unternehmen verbindliche Nachrüstungen realisieren können, müsste gesetzlich außerdem sichergestellt werden, dass Fördermittel für eine verbindliche Nachrüstung genutzt werden können. (sno)

 

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