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BALM: Endspurt zum Mauterhebungsdienst

22.05.2024 14:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw-Maut-Reform 3er-Schild
Mit dem MED soll sich künftig der Aufwand der EETS-Anbieter reduzieren und der Eintritt neuer Anbieter erleichtert werden, so das BALM
© Foto: bluedesign/AdobeStock

Der europäische elektronische Mautdienst gewährleistet, dass die bereits vorhandenen und künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer interoperabel sind.

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Als zuständige Verwaltungsbehörde für den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) in Deutschland, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) seit 2019 sechs EETS-Anbieter zugelassen, die seitdem neben dem sogenannten „nationalen Hauptdiensteanbieter“ in Deutschland Maut erheben. Nach Angaben des BALM nehmen EETS-Anbieter inzwischen über ein Drittel der Maut in Deutschland ein.

Bereits Ende 2021 hat das BALM die Einführung einer zentralen Erkennung und Tarifierung („Mauterhebungsdienst“) für alle EETS-Anbieter zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das bundeseigene Unternehmen Toll Collect wurde mit der Einrichtung und dem Betrieb des Mauterhebungsdienstes (MED) beauftragt. Ab dem 1. Januar 2026 müsse der MED von allen EETS-Anbietern verpflichtend genutzt werden, so das BALM.

Mit dem MED soll sich künftig der Aufwand der EETS-Anbieter reduzieren und der Eintritt neuer Anbieter werde erleichtert. Sie senden die Fahrspuren ihrer OBUs an den MED und erhalten Daten zurück, anhand derer sie die Maut für deutsche Bundesfernstraßen mit ihren Kunden abrechnen können. Im August 2022 wurde der erste EETS-Anbieter zugelassen, der den Mauterhebungsdienst nutzt. Mit laut BALM „sehr guten Leistungskennzahlen“ habe der Mauterhebungsdienst seither überzeugt.
Damit würden nun alle Voraussetzungen vorliegen, damit „für die fünf EETS-Anbieter, die noch selbst die Erkennung und Tarifierung durchführen, jederzeit die Migration auf den MED beginnen können bzw. die entsprechenden Vorbereitungen dafür getroffen werden können“, so das BALM.

Hintergrund: Der europäische elektronische Mautdienst (EEMD) ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten, er soll gewährleisten, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer gemeinschaftsweit interoperabel sind.

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