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BGL leitet weitere Klagewelle gegen Lkw-Kartell ein

02.07.2025 15:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lexikoneintrag zum Wort Kartell
Der BGL-Kooperationspartner Truck ReClaim hat Ende Juni 2025 eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell eingereicht
© Foto: Zerbor/ AdobeStock

In der nun eingereichten Klage werden Ansprüche für rund 1000 Unternehmen geltend gemacht, es ist die dritte sammelklage gegen das sogenannte Lkw-Kartell.

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Der BGL-Kooperationspartner Truck ReClaim habe Ende Juni 2025 Klage gegen das Lkw-Kartell eingereicht, teilte der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit. Insgesamt würden Ansprüche der beteiligten rund 1000 Unternehmen für fast 15.000 Lkw-Beschaffungsvorgänge in zwei Klagen geltend gemacht, so der Verband weiter. Insgesamt unterstütze man damit „drei Sammelklage-Projekte gegen das Lkw-Kartell, um für seine angeschlossenen Transportlogistikunternehmen Recht zu schaffen“, so der BGL.

Unterstützt wird die BGL-Verbandsinitiative von den Partnerverbänden Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), dem Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader (BWVL) und dem Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV).

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Die Klage erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF ihre Teilnahme am sogenannten Lkw-Kartell im Rahmen eines sogenannten Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt hatten. Scania hatte sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte. Am 1. Februar 2024 hatte der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von rund 880 Millionen Euro belangt wurde.

Sonderfall Scania

Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren war die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt – lief also nicht weiter. Damit sei jedenfalls noch keine Verjährung von Ansprüchen gegen Scania eingetreten, erklärte der BGL anlässlich der nun im Juni eingereichten Klage. Hinzu komme die juristische Besonderheit: „Da Scania gesamtschuldnerisch für alle anderen Kartellanten haftet, können im Rahmen einer Anspruchsdurchsetzung gegen Scania auch die Beschaffungsvorgänge der erworbenen Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco geltend gemacht werden“, so der BGL.

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#Lkw-Kartell

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