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Bundesrat will Lkw sicherer machen

08.06.2018 14:03 Uhr
Abbiegeunfall
Tödliche Lkw-Unfälle will der Bundesrat mit verpflichtenden Assistenzsystemen reduzieren
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Die Bundesländer haben sich geschlossen für eine Nachbesserung bei Lkw-Sicherheitssystemen ausgesprochen. Sowohl beim Abbiege- als auch Notbremsassistenten soll rechtlich und technisch nachgebessert werden.

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Berlin. Angesichts tödlicher Unfälle durch abbiegende Lkw dringen die Länder auf einen stärkeren Schutz für Radfahrer und Fußgänger. Der Bundesrat machte sich am Freitag für eine EU-weit verpflichtende Ausrüstung von Lkw mit Abbiege-Assistenten stark. Über Pläne der großen Koalition hinaus sollte es nach dem Willen der Länder auch eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen geben. Der „tote Winkel“ führt häufig dazu, dass Lkw seitlich neben ihnen fahrende Radler erfassen.

Etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrer seien Opfer von Abbiegeunfällen. Die Verantwortung liege in den meisten Fällen bei den Lkw-Fahrern, heißt es zur Begründung der Initiative. Systeme können hier warnen und abbremsen. Darüber hinaus appellieren die Länder an die Bundesregierung, Investitionen in solche Assistenzsysteme durch spezielle Förderprogramme wie De-Minimis zu unterstützen. Dies könne dazu beitragen, dass das Güterkraftgewerbe sie besser annimmt und sie sich auf dem Markt durchsetzen. Denkbar wäre auch, einen Versicherungsrabatt für entsprechend nachgerüstete Lkw zu gewähren.

Notbremsassistenten sollten nicht mehr abschaltbar sein

Der Bundesrat fordert zudem, dass Lkw-Notbremssysteme permanent verfügbar sein müssen und nicht abschaltbar sein dürfen. Dies soll etwa Unfälle vermeiden, bei denen Lkw auf Stau-Enden auffahren. Union und SPD hatten dies ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Länder kritisierten hier vor allem, dass die gesetzlichen Anforderungen an Notbremsassistenten mittlerweile weit hinter den technischen Möglichkeiten liegen, Zusammenstöße mit stehenden Vorausfahrzeugen zu vermeiden. Die europäischen Vorgaben müssten deshalb dringend angepasst werden.

Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, dass die nach wie vor notwendige Übersteuerbarkeit der Notbremsfunktion nur durch bewusste Fahrer-Aktion zulässig sein und um eine zeitlich vorgelagerte Abstandswarnung ergänzt werden sollte. (dpa/jt)

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