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Flensburger Punktekonto: Weniger Punkte, mehr Probleme

30.08.2013 08:00 Uhr
Flensburger Punktekonto: Weniger Punkte, mehr Probleme
Über Ramsauers Punktereform muss man nicht glücklich sein
© Foto: picture alliance/Peter Förster

Nach zähen Verhandlungen einigten sich Politik und Interessensvertreter auf die Neuordnung des Punktesystems bei Verkehrsverstößen. Kraftfahrer und Fuhrparkleiter treffen die Änderungen schwer.

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Am 1. Mai 2014 wird umgestellt: Die "Verkehrssünderdatei" heißt dann Fahreignungsregister. Das bestehende System wurde verändert und soll dann einfacher durchschaubar sein. Heute werden Verstöße mit ein bis sieben Punkten bestraft. Das neue Gesetz sieht nur noch drei Stufen vor: Ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie leichtere Straftaten und drei Punkte für Straftaten, die mit dem Führerscheinentzug einhergehen (siehe Grafiken Seite 50).

Als "unverhältnismäßig" kritisierten viele Verbände die Umstellung im Vorfeld. Dabei wurden im letzten Moment noch Änderungen durchgesetzt. Ursprünglich wollte Ramsauer, dass "schwere Verstöße" mit einem, "besonders schwere Verstöße" mit zwei Punkten geahndet werden. Hier forderten vor allem Bürger - die erstmals zu einem Gesetzesvorhaben aktiv über das Internet ihre Meinung sagen konnten - eine stärkere Differenzierung. Und sie haben sich durchgesetzt.

Daraufhin kritisierte der Bundesrat die Reform und stoppte das Gesetzesvorhaben im Juni. Der Einwand: Das dreistufige Punktesystem sei wirkungslos, da diese Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führten. Bei der Neuausstellung des Führerscheins würden die alten Punkte dann ohnehin gelöscht.

Durchgesetzt hat sich Ramsauer dagegen mit seiner ursprünglichen Idee, nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit betreffen, mit Punkten zu ahnden. Hier plädierte der Verkehrsausschuss des Bundesrates dafür, bisher punktebewehrte Tatbestände beizubehalten, etwa Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen oder Behinderung eines Rettungsfahrzeuges durch Zuparken einer Feuerwehrzufahrt.

Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, Verkehrsverstöße wie das Zuparken von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten sowie Fahrerflucht durch eine Verordnung doch noch mit Punkten zu bestrafen.

Im Gegenzug werden nun die Bußgelder für solche Vergehen drastisch erhöht. So steigen etwa die Bußen für einen Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW von 380 Euro auf 570 Euro. Die Strafe für das Einfahren in eine Umweltzone verdoppelt sich von 40 auf 80 Euro. Fahren ohne Winterreifen wird mit 60 Euro (bisher 40 Euro) deutlich teurer. Dafür bekommt der Fahrer für solche Vergehen keine Punkte mehr.

DIE BUSSGELDSÄTZE STEIGEN ZUM TEIL DEUTLICH AN

Kritik an dem Kompromiss kommt vom ADAC. Der Autofahrerverein befürchtet, dass die Punktereform dazu genutzt werde, das Bußgeldniveau anzuheben. Teilweise ist das bereits geschehen. Heute werden noch alle Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 40 Euro sowie alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden, in die Sünderkartei eingetragen. Ab dem 1. Mai 2014 geschieht das nur noch mit Ordnungswidrigkeiten, die in der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt sind und für die mindestens 60 Euro Geldbuße fällig werden. Um die neue Eintragungsgrenze zu erreichen, wurden zahlreiche Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten auf die neue Grenze angehoben.

Trotz dieser Verschärfungen rechnet Katharina Lucà vom ADAC nicht mit einem drastischen Anstieg bei den Punkten. Im Großen und Ganzen zeigt sich der Automobilverband zufrieden mit der Umsetzung. Positiv bewertet der ADAC, dass die sogenannte Tilgungshemmung abgeschafft wird. Bisher führen neue Verstöße dazu, dass die Verjährungsfrist bei allen bestehenden Einträgen neu beginnt. In Zukunft verjährt jedes Delikt für sich. Dafür werden die Tilgungsfristen verlängert. Bisher galt für die meisten leichteren Vergehen eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (s. Kasten S. 50, oben). Hier gab es ebenfalls Widerstand vom Bundesrat. Die Verkehrsexperten der Länder hielten die Verjährungsfristen für zu kurz, konnten aber keine entscheidenden Änderungen mehr erreichen.

Ganz anders kam es hinsichtlich der Möglichkeit, dass Verkehrssünder durch Fahrseminare ihr Punktekonto erleichtern können: In der ursprünglichen Fassung des Verkehrsministeriums waren keine Abbauseminare mehr vorgesehen. Auf Drängen von Bürgern und den Interessenverbänden führte der Bundestag den Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an einem Seminar wieder ein. Der Bundesrat lehnte das ab und drohte sogar mit einem Scheitern der Reform.

JETZT NOCH VOR DEM MAI 2014 PUNKTE ABBAUEN

Der Kompromiss, der in letzter Minute gefunden wurde, sieht vor, dass Verkehrssünder, die ein bis fünf Punkte auf dem Konto haben, durch die Teilnahme an einem rund 400 bis 600 Euro teuren Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen können. Dieser Rabatt kann allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden.

Wer noch vor Inkrafttreten der Neuregelung an einem Seminar oder einer verkehrspsychologischen Schulung teilnimmt, kann noch deutlich mehr Punkte loswerden. Darum lohnt sich die Teilnahme noch vor dem 1. Mai. Zumal auch die Seminare umgestaltet werden sollen. Ein reines Absitzen und Anhören der Verkehrsregeln soll nicht mehr ausreichen. Vielmehr setzt der Gesetzgeber auf eine Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Wie das genau aussehen soll, ist noch unklar.

Der Bundesrat trotzte der Regierung ein weiteres Zugeständnis ab: Die Wirksamkeit der neuen Fahreignungsseminare soll über einen Zeitraum von fünf Jahren wissenschaftlich ausgewertet werden. Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden. Gut möglich, dass der Punkteabbau in Zukunft wieder wegfällt.

Als endlich eine Einigung erzielt wurde, lobte Minister Ramsauer sein Gesetz als "gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer". Das System werde einfacher, gerechter und transparenter. Diese Auffassung teilen nicht alle. Vor allem die Speditionsverbände sind enttäuscht und warnen vor den Folgen für die Branche.

Aus Sicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) lasse die Praxis der Punktevergabe die Bedeutung der Fahrerlaubnis für Vielfahrer außer Acht. "Allein die Beibehaltung der Möglichkeit zum Punkteabbau als Teilerfolg zu betrachten, ist eine Übertreibung", so der DSLV in einer Stellungnahme gegenüber dem TRUCKER-Schwesterblatt VerkehrsRundschau. Dabei war das eine der Hauptforderungen verschiedener Verbände. Zu viele Kritikpunkte des Gewerbes seien nicht berücksichtigt worden. So riskierten etwa Gefahrgutfahrer in Zukunft eine doppelte Bestrafung. "Zum einen durch die ohnehin hohen Bußgelder und drohenden Einträge von Beförderern oder Verladern ins Gewerbezentralregister, und zum anderen durch das gestiegene Punkterisiko", moniert der DSLV. Die Reform sei einzig auf private Verkehrsteilnehmer zugeschnitten. Für Berufsfahrer wirkten sich die Absenkung der Punkteobergrenze und die verlängerten Tilgungsfristen unverhältnismäßig stark aus. Der DSLV befürchtet, dass künftig mehr Fahrer ihren Führerschein verlieren als bisher. Das betreffe ausgerechnet "eine Berufsgruppe, bei der in naher Zukunft ein eklatanter Fachkräftemangel droht", so der Verband.

PROBLEME FÜR FAHRER UND FÜR FUHRPARKLEITER

Eine Sorge, die der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) teilt. Geschäftsführer Detlef Neufang sieht "ganz große Probleme auf die Fahrer und Fuhrparkleiter zukommen". Insbesondere die verlängerten Tilgungsfristen schätzt er als "hochgefährlich" ein. Wer etwa einen Zwei-Punkte-Verstoß begeht, muss künftig fünf Jahre warten, bis diese Punkte aus dem Register getilgt werden. Kommt in dieser Zeit pro Jahr nur ein leichter Ein-Punkte-Verstoß hinzu, ist schnell der rote Bereich erreicht. Außerdem: "Verstöße treffen nicht nur den Fahrer, sondern auch den gewerblichen Fahrzeughalter", sagt Neufang. Dieser könnte durch die Fehlverhalten seiner Fahrer über die Halterhaftung ebenfalls seinen Führerschein verlieren. "Fuhrparkleiter sollten zusehen, dass sie ihren Arbeitsplatz mit dem Fahrrad erreichen können", so Neufang.

Alexander Heintze


DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN AUF EINEN BLICK

  • Jeder Verstoß verjährt für sich. Ein neuer Eintrag verlängert nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.
  • Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.
  • Andere Verstöße werden nicht mehr mit Punkten bestraft, sondern mit höheren Bußgeldern. Diese bestehenden Eintragungen werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.
  • Es gibt nur noch drei Punktekategorien: Ordnungswidrigkeiten (ein Punkt), grobe Ordnungswidrigkeiten sowie leichte Straftaten (zwei Punkte), schwere Straftaten mit Führerscheinentzug (drei Punkte).
  • Bisher gab es bis zu sieben Punkte.
  • Drei Stufen: Vormerkung (bis zu drei Punkte), Ermahnung (vier bis fünf Punkte), Verwarnung (sechs bis sieben Punkte), Entziehung der Fahrerlaubnis (ab acht Punkten).
  • Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro)
  • Punkteabbau: Bei ein bis fünf Punkten kann durch den Besuch eines Fahreignungsseminars ein Punkt abgebaut werden. Diese Möglichkeit besteht einmal innerhalb von fünf Jahren. Bei sechs bis sieben Punkten kann ein Fahreignungsseminar besucht werden, Punkte werden aber keine erlassen.
  • Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars soll ein reines Absitzen verhindern und zu einem besseren Fahrverhalten führen.
  • Die neuen Tilgungsfristen: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: 2,5 Jahre; Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten: fünf Jahre; Straftaten mit drei Punkten: zehn Jahre.
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