Verkehrsstraftaten werden je nach Schwere mit ein bis sieben Punkten im Sündenregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.
Das Punktsystem dient nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung, sondern gibt dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Die aktuelle Verkehrssünderdatei wird im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode reformiert. Die Begründung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Dieses System ist heute derart kompliziert geworden, dass niemand mehr richtig durchblickt. Ich will das einfacher, transparenter und handhabbarer machen. Jeder muss mit dem System selbst zurechtkommen, ohne dass er einen Experten zu Rate zieht."
Ramsauer wird Ende Februar Eckpunkte für eine Punktereform vorstellen. "Ziel ist es, mit der Reform die Verkehrssicherheit zu erhöhen." Ein wichtiger Aspekt der Reform ist, die Grenze für den Führerscheinentzug auf acht Punkte abzusenken. "Das klingt drastisch aber relativiert sich dadurch, dass wir die Punktezahl auch verkürzen. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab soll es künftig nur noch einen Punkt geben. Das Ganze wird also gestaucht und geschrumpft. Acht Punkte werden nicht strenger gehandhabt, als das bei 18 Punkten der Fall ist", sagt Ramsauer. (vb)
Flensburger Punktesystem wird reformiert
09.02.2012 18:02 Uhr
Bisher werden Verkehrsstraftaten je nach Schwere mit ein bis sieben Punkten im Sündenregister in Flensburg eingetragen.