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Frankreich erlässt Regeln für Öko-Steuer

21.05.2012 11:30 Uhr
Frankreich erlässt Regeln für Öko-Steuer
Die Ökosteuer soll Verkehr auf die Schiene bringen.

Dekret legt drei Methoden zur Berechnung der Öko-Maut fest.

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Die in Frankreich ab Juli 2013 geplante Einführung einer speziellen Öko-Straßennutzungssteuer für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t hat weiter an Konturen gewonnen. Nach dem Vorbild der deutschen LKW-Maut soll der Straßengütertransport mit Abgaben von im Schnitt 10 bis 12 Cent pro km belastet werden und diese voll an die Verlader weitergeben können. Geschätzt wird, dass von der Regelung rund 600.000 französischen und 200.000 ausländische Fahrzeuge betroffen sein werden. Mit der Installierung der nötigen technologischen Infrastruktur und deren Betrieb hat Paris nach Ausschreibung ein italienisch-französisches Konsortium beauftragt.

Mit den erwarteten Einnahmen von geschätzten 1,2 Milliarden Euro jährlich will Paris die Finanzierung von Infrastruktur nachhaltiger Verkehrsträger sichern und insbesondere die Bahnfracht fördern. Erklärtes Ziel ist, durch verteuerte Straßentransporte auf den Departements- und Nationalstraßen sowie bisher mautfreien Autobahnabschnitten die Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasserstraßen zu fördern. In den letzten Jahren sind mehr und mehr Fernverkehr-LKW wegen der ständig steigenden Autobahnmaut-Kosten auf die französischen Landstraßen ausgewichen. Das Elsass hat dies im Zuge der deutschen LKW-Maut besonders stark zu spüren bekommen, weshalb in dieser grenznahen Region im April nächsten Jahres ein Probelauf mit der geplanten „écotaxe“ gestartet werden soll.

Wie die Ermittlung der durch die Öko-Maut anfallenden Mehrkosten und ihre Weitergabe an die Transportkunden im Einzelnen erfolgen sollen, hat jetzt ein Dekret festgelegt, das nur wenige Tage vor der Bildung der neuen französischen Regierung im „Journal Officiel“, dem Gesetzblatt des Landes, veröffentlicht wurde.

Die Regelung sieht im Wesentlichen 3 Berechnungstypen vor, die entweder auf exakt ermittelten oder Pauschalkosten basieren. Grundlagen sind die spezifischen Transportaktivitäten der Unternehmen und deren Organisationsformen (Teil- oder Komplettladung, Stückguttransport etc.).

Im Falle nur eines einzigen Auftraggebers schlägt der Transporteur die von ihm entrichtete Steuer einfach auf seine Rechnung auf. Geht es um Sammelverkehr und Lastensortierung mit dem Ziel der Beförderung zu verschiedenen Adressaten, soll die Mautbelastung mittels einer Pauschale berechnet werden, deren Höhe das Transportministerium anhand einer Tarifskala festlegen will, die sich sowohl am Ladungsgewicht als auch an den jeweiligen Auf- und Abladeorten orientiert. Eine entsprechende Durchführungsbestimmung hierzu steht derzeit noch aus. Dies gilt ebenso für alle übrigen Transportleistungen, die nicht in das Raster der beiden vorgenannten Formen fallen und für die ebenfalls eine Pauschallösung vorgesehen ist.

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