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Gerhard Schweinle klagt gegen Betz

12.11.2009 10:45 Uhr
Gerhard Schweinle klagt gegen Betz
Gerhard Schweinle verlangt 500.000 Euro Schadenersatz

Schweinle fordert Schadensersatz in sechsstelliger Höhe. Mündliche Verhandlung ist Mitte November.

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Neudenau. Gerhard Schweinle, vormaliger geschäftsführender Gesellschafter der früheren Firma Schweinle Logistik Control GmbH, heute Runtime Deutschland GmbH, hat gegen die Internationale Spedition Willi Betz GmbH & Co. KG. Klage vor dem Landgericht Stuttgart erhoben, ebenso gegen Thomas W. Betz, Hans Ulrich Mosch sowie die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Dem Prozess ist der ehemalige Vizepräsident des BAG Rolf Kreienhop als Streitverkündeter beigetreten. Die Kopie der Klageschrift liegt der VerkehrsRundschau vor.

Schweinle fordert darin die Beklagten dazu auf, „allen Schaden zu ersetzen, der der Firma Runtime Deutschland GmbH (frühere Schweinle Logistik Control GmbH) aus und im Zusammenhang mit der Beendigung von Logistik-, Speditions- und Frachtaufträgen im Jahre 2002, insbesondere mit der IKEA Werne (fristlose Kündigung vom 19. April 2002) und der DaimlerChrysler AG (fristlose Kündigung vom 26. Juli 2002) entstanden ist und noch entstehen wird.“ Der vorläufige Streitwert liegt bei 500.000 Euro. Die mündliche Verhandlung wird dazu am 18. November in Stuttgart vor dem Landgericht Stuttgart stattfinden. Dazu befragt, äußerte sich Andreas Bunz, LGI-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsleitung Willi Betz Unternehmensgruppe, wie folgt: „Der Vorfall liegt seit längerem zurück. Mir ist in diesem Fall nichts Neues bekannt.“

Zum Hintergrund: Der Neudenauer Spediteur Gerhard Schweinle war im August 2003 von dem Stuttgarter Landgericht zu vier Jahren Haft wegen Betrugs zu Lasten von Daimler Chrysler und wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nach der Revision aber später vom Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend rehabilitiert worden. Mittlerweile stellte zudem das Finanzgericht Stuttgart fest, dass Schweinle in dem fraglichen Fall keine Steuern hinterzogen habe und forderte das Heilbronner Finanzamt zur Steuerrückzahlung auf. Eine entsprechende Beschwerde des Finanzamts hatte der Bundesfinanzhof in München unlängst als „unbegründet“ zurückgewiesen. Schweinle erhält nun 5,3 Millionen Euro von den Finanzbehörden zurückerstattet. Schweinle strebt nun ein Wiederaufnahmeverfahren für das bereits rechtskräftige Stuttgarter Strafurteil an. Sollte er auch dieses gewinnen, sind ihm hohe Schadenersatz-Ansprüche sicher. (eh)

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