Auch Leiharbeiter, die bei Zeitarbeitsfirmen angestellt sind, dürfen jetzt uneingeschränkt im Werkverkehr fahren. Diese Klausel zum Personaleinsatz im Werkverkehr ist Bestandteil der Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes. Voraussetzung ist, dass die Fahrer „dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind.“ Das neue Gesetz soll ab Anfang Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Bislang durften Werkverkehr-LKW nur vom eigenen Personal gefahren werden. Leiharbeitnehmer konnten sich etwa zur Krankheitsvertretung bis zur Dauer von maximal vier Wochen hinter das Steuer setzen.
Herbert Götz, Präsident des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik forderte schon seit langem diese Gesetzesänderung. Industrie und Handel mit eigenem Fuhrpark könnten im Hinblick auf den Fahrpersonaleinsatz flexibler reagieren, was insbesondere in Zeiten der Fahrerknappheit wichtig sei, wie Götz meint. (vb)
Gesetz geändert
30.11.2011 11:35 Uhr
Auch Leiharbeiter, die bei Zeitarbeitsfirmen angestellt sind, dürfen jetzt uneingeschränkt im Werkverkehr fahren.