-- Anzeige --

Holland macht Ernst

11.07.2012 17:06 Uhr
Holland "verfolgt" Verkehrssünder konsequent.

Niederlande greifen bei Vollstreckung von Knöllchen in Deutschland durch.

-- Anzeige --

Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Besonders konsequent machen, nach Informationen des ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.

In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen laut ADAC noch einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.

Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben, erklärt der ADAC. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.

Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der weiteren EU-Mitgliedsstaaten noch nicht der Fall. Daher muss sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen können.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.