Länder lockern Lkw-Fahrverbote wegen Niedrigwasser
Mehrere Bundesländer haben die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für bestimmte Lastwagen vorübergehend aufgehoben. Hintergrund ist das anhaltende Niedrigwasser auf wichtigen Wasserstraßen, insbesondere dem Rhein. Die Maßnahmen sollen helfen, die eingeschränkten Transportkapazitäten der Binnenschifffahrt teilweise durch zusätzliche Straßentransporte auszugleichen.
In Nordrhein-Westfalen waren bereits am ersten Sonntag nach Inkrafttreten der Ausnahmeregelung zusätzliche Lkw auf den Autobahnen unterwegs.
Die Sonderregelungen gelten für Transporte und Leerfahrten, die direkt oder indirekt mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen. Ziel ist es, zusätzliche Transportkapazitäten kurzfristig verfügbar zu machen.
Neben Nordrhein-Westfalen haben auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland entsprechende Ausnahmen beschlossen. Die Regelungen sind jeweils zeitlich befristet.
Vertreter der Transport- und Industriebranche bewerten die Maßnahmen positiv. Sie verweisen darauf, dass der Straßengüterverkehr deutlich flexibler auf kurzfristige Kapazitätsengpässe reagieren kann als andere Verkehrsträger.
Durch die Verlagerung von Gütern auf Straße und Schiene könnten die Auswirkungen des Niedrigwassers zumindest teilweise abgefedert werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die fehlenden Kapazitäten der Binnenschifffahrt nicht vollständig ersetzt werden können.
Widerspruch kommt von Arbeitnehmervertretern. Sie sehen die Gefahr, dass die Ausnahmeregelungen zulasten der Beschäftigten im Transportgewerbe gehen.
Kritisiert wird insbesondere, dass Sonn- und Feiertage als gesetzlich geschützte Ruhezeiten an Bedeutung verlieren könnten. Die Gewerkschaft fordert deshalb eine sorgfältige Abwägung zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und Arbeitnehmerschutz.