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LKW-Durchfahrtsverbot in Stuttgart

03.03.2010 11:56 Uhr
LKW-Durchfahrtsverbot in Stuttgart

Seit Montag, 1. März, gilt in Stuttgart wieder ein LKW-Durchfahrtsverbot.

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Seit Montag, 1. März, gilt in Stuttgart wieder ein LKW-Durchfahrtsverbot. Von Anfang 2006 bis Ende 2008 mussten LKW schon einmal draußen bleiben, mit der Einführung der Umweltzone wurde dies aber zunächst aufgehoben. In Folge einer Anwohnerklage wurde das Verbot jetzt wieder in Kraft gesetzt. Durch die Umweltzone Stuttgart dürfen seit Montag keine Lkw über 3,5 Tonnen mehr fahren. Gewerblicher und privater Lieferverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen.

Die Umweltzone wird im Wesentlichen von den Autobahnen A8 und A81, der nördlichen und östlichen Stadtgrenze Stuttgarts bis zur B14 sowie den Bundesstraßen B10 und B313 begrenzt. Die B10 mit den Abzweigen B14 Richtung Waiblingen und B28/B27a Richtung Kornwestheim bleibt zur Durchfahrt durch Stuttgart in ganzer Länge offen, weil die Landeshauptstadt keine leistungsfähige Nord-Ost-Umfahrung hat. Die Zone ist durch Wegweisertafeln und Verkehrszeichen beschildert. Dem Wunsch des Stuttgarter Gemeinderates, die B 10 in die Lkw-Durchfahrtsverbotszone einzubeziehen, ist das Regierungspräsidium nicht gefolgt.

Lieferungen laden oder entladen ist erlaubt

Ein- und ausfahren dürfen ab dem 1. März LKW, die in dieser Zone Lieferungen zu laden oder zu entladen haben und die - soweit sie auch im Stadtgebiet Stuttgart fahren - eine grüne, gelbe oder rote (noch bis 1. Juli 2010 gültig) Umwelt-Plakette beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone haben. Bei Kontrollen ist die Liefertätigkeit gegenüber der Polizei nachzuweisen und glaubhaft zu machen. Verboten ist dagegen die bloße Durchfahrt durch diese Zone, um etwa ein außerhalb der Zone liegendes Fahrtziel auf kürzerem Wege und schneller zu erreichen. Dies gilt auch für LKW mit gültiger Umwelt-Plakette. Um die beabsichtigte Wirkung nicht zu schmälern, werden keine Ausnahmen vom Lkw-Durchfahrtsverbot erteilt.

Weitere Maßnahmen

Als weitere Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des landesweiten Aktionsplans sind ab dem 1. Juli 2010 in Stuttgart Fahrzeuge mit roter Plakette verboten und dürfen nicht mehr durch das Stadtgebiet fahren. Ab diesem Zeitpunkt sind also nur noch gelbe und grüne Plaketten erlaubt. Die nächste Stufe tritt am 1. Januar 2012 in Kraft: Dann sind nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei. Auf die beabsichtigte freie Zufahrt für Fahrzeuge mit roter Plakette zum Parkhaus Albplatz wurde bei der Fortschreibung des Aktionsplans zur Luftreinhaltung verzichtet.

Ebenfalls zum 1. März trat die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B14 zwischen Heilmannstraße und Schwanenplatztunnel von derzeit 60km/h auf künftig 50 km/h in Kraft. Dadurch wird die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten B14 zwischen Marienplatz und Schwanenplatztunnel vereinheitlicht. (ah) 
 

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