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Luxemburg setzt Pflicht der Entsendemeldung für Fahrer aus

22.01.2018 17:20 Uhr
Flaggen Luxemburg EU
Luxemburg setzt Entsenderegelungen für Fahrer im Transportbereich bis auf weiteres aus
© Foto: Horst Galuschka/dpa/picture-alliance

Der BGL hatte die seiner Ansicht nach unzumutbaren bürokratischen Hürden für ausländische Transportunternehmen kritisiert. Nun soll auf eine europäische Lösung gewartet werden.

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Frankfurt am Main. Luxemburg hat die seit Sommer 2017 angewandten Entsenderegelungen für Fahrer im Transportbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Das gab der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik & Entsorgung (BGL) per Mitteilung bekannt. Der Verband hatte in den vergangenen Monaten mehrfach bei der EU-Kommission, dem zuständigen luxemburgischen Arbeitsministerium und bei der Deutschen Bundesregierung gegen die seiner Meinung nach unzumutbaren bürokratischen Hürden für ausländische Transportunternehmen interveniert. Die luxemburgische Gesetzgebung berücksichtigte eindeutig nicht die Besonderheiten des mobilen Personals im Verkehr, hatte der BGL deutlich gemacht.

In der Vergangenheit mussten für jede einzelne Fahrt jeder Fahrer bei den luxemburgischen Behörden angemeldet und die luxemburgischen Mindestlohnvorschriften eingehalten werden. Voraussetzungen für den Zugang zum elektronischen Entsendeportal waren der Nachweis einer luxemburgischen Mehrwertsteuer-ID-Nummer sowie eine Registrierung beim Mittelstandsministerium über gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg. Der BGL hatte betont, dass es so unmöglich sei, kurzfristige Transporte von und nach Luxemburg durchzuführen. Dies komme einem faktischen Marktausschuss gleich. Der Verwaltungsaufwand bei der Anmeldung stehe in keinem Verhältnis zu dem in der Regel nur wenige Stunden dauernden Aufenthalt in dem deutschen Nachbarland, so der Verband.

Die Pflicht zur Entsendemeldung wird laut BGL so lange ausgesetzt, bis es eine europäische Lösung gibt. Vorschläge dazu hat die EU-Kommission im Mai 2017 im Rahmen des ersten EU-Mobilitätspaketes für den Straßengüterverkehr vorgelegt. (sno)

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