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Mindestlohn: Gleiches Recht für alle

17.07.2015 08:00 Uhr
Mindestlohn: Gleiches Recht für alle
Andreas Mossyrsch zeigt einen Info-Flyer, den es in acht Sprachen gibt
© Foto: Andre Gieße

Billiglöhne bei der Konkurrenz kosten Spediteure hierzulande die Existenz. Camion Pro ermuntert osteuropäische Fahrer, den Mindestlohn einzuklagen.

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Der Berufsverband Camion Pro e.V. klärt osteuropäische Lkw-Fahrer darüber auf, dass sie in Deutschland Anspruch auf Mindestlohn haben und diesen auch einklagen können. Wer auf deutschem Territorium Transporte durchführt, hat Anspruch auf mindestens 8,50 Euro/Stunde, egal in welchem Land er angestellt ist. Ausgenommen vom Mindestlohn sind bislang nur reine Transit-Fahrten. Ende Juni stellte Verbandsvorstand Andreas Mossyrsch die Aufklärungskampagne "Fair Europe" vor. Man habe Erkenntnisse darüber, dass der deutsche Mindestlohn von im Ausland ansässigen Unternehmen flächendeckend unterlaufen werde. Bei den Fahrern herrsche "Unsicherheit, vor allem aber eine deutliche Kultur der Angst. Wenn ein Fahrer klagt, muss er mit Repressalien rechnen."

NUR 250 BIS 600 EURO BRUTTO PRO MONAT

Der Berufsverband (ca. 450 bis 500 Mitglieder) kämpft seit Jahren gegen Sozialdumping, Wettbewerbsverzerrungen und Wirtschaftskriminalität in der Transportbranche. In den vergangenen Wochen hatte man Dolmetscher zu Rastanlagen geschickt und 70 Lkw-Fahrer aus Osteuropa zu ihren Arbeitsbedingungen und Kenntnissen zum Mindestlohn befragt; 200 sollen es werden. Dabei seien Arbeitsverhältnisse genannt worden, die "weder internationalen Arbeitsrechts-Standards entsprechen, noch kompatibel mit dem deutschen Mindestlohngesetz sind". Und: "Es gab eindeutige Hinweise auf groß angelegte Urkundenfälschung."

Das Durchschnittseinkommen der Befragten liegt laut Camion Pro bei 250 bis 600 Euro brutto im Monat bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen 12 und 16 Stunden: "Das sind zwei bis vier Euro Stundenlohn. Das ist Sozialdumping", stellt Mossyrsch klar. Der Bruttolohn mache in den meisten osteuropäischen Ländern ein Drittel aus. Zwei Drittel würden als Spesen bezahlt, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Oft würde nur Kilometergeld bezahlt; für Lade- und Wartezeiten gebe es keinen Cent.

Offenbar zeigten sich die meisten Befragten trotzdem mit ihrem Lohn zufrieden. Es ist mehr, als in anderen Jobs. Jeder zweite bezeichnete allerdings seine Lebenssituation als "schlecht" oder "ganz schlecht" und leidet darunter, monatelang fern von daheim im Lkw hausen zu müssen.

FEHLER IM DEUTSCHEN KONTROLLSYSTEM

Keiner der Befragten ist bislang vom deutschen Zoll kontrolliert worden. Der Verband stellte eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium dazu, ob und wie die Einhaltung des Mindestlohngesetzes durch ausländische Spediteure kontrolliert werde. Als Antwort, so Mossyrsch, hieß es aus Berlin, die entsprechende Personalverstärkung sei zurzeit in der Umsetzung. Ergebnisse zu rechtskräftig festgestellten Verstößen oder belastbare Erkenntnisse zu besonderen Umgehungsformen lägen noch nicht vor.

"Faktisch wird nicht kontrolliert", rügt der Camion-Pro-Vorsitzende. Es gebe ohnehin einen gravierenden Fehler im deutschen Kontrollsystem: "Die Polizei kontrolliert die Achsen, die BAG die Lenkzeiten und der Zoll den Lohn. drei Behörden, drei Ministerien. Und keiner beachtet die Verstöße aus dem anderen Bereich."

Im Rahmen der Umfrage gelangten Informationen an Camion Pro, wonach ein bulgarisches Unternehmen die Digitachos aller ihrer 70 Lkw manipuliert. Dem Verband liegt eine Liste der Lkw vor. Man will sich damit nun an die deutschen Behörden wenden. Der hinweisgebende Fahrer will anonym bleiben. "Er meinte, wenn seine Identität rauskommt, findet er sich im nächsten Fluss wieder." Aufklärungsarbeit dieser Art ist riskant - Mossyrsch spricht von Morddrohungen gegen ihn selbst.

FLYER MIT INFORMATIONEN FÜR AUSLÄNDISCHE FAHRER

Ab sofort steht Camion Pro ausländischen Fahrern als Kontakt für Forderungsklagen zur Verfügung. In einem in acht Sprachen gedruckten Flyer, der auf Autohöfen, Tankund Rastanlagen verteilt wird, informiert man über das deutsche Recht. "Die Fahrer sollen Nachweise sammeln. Sie können im Rahmen der Durchgriffshaftung vor einem deutschen Arbeitsgericht den Mindestlohn beim Auftraggeber einklagen, ob beim deutschen Großspediteur oder sogar beim Versender", rät Andreas Mossyrsch, "bis zu drei Jahre rückwirkend."

Der Verband organisiere kostenlos Dolmetscher und Rechtsanwälte. Deren Honorar sowie Kosten für Anreise und Übernachtung übernehme der deutsche Staat im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Camion Pro fordert von deutschen Großspediteuren und Verladern, mehr Verantwortung bei der Vergabe von Frachtaufträgen zu zeigen. Von der "Fair Europe"-Aktion verspricht man sich eine Signalwirkung: "Von fairen Arbeitsund damit auch Wettbewerbsbedingungen würden alle in Europa tätigen Fahrer und Unternehmer schon kurzfristig profitieren." Denn die direkten Folgen von Sozialdumping und Frachtpreisverfall seien Unternehmenspleiten und sinkende Einkommen bei deutschen Berufskraftfahrern. Man fordert für sie einen europaweiten Mindestlohn (zehn Euro) bzw. eine Minimum-Tagespauschale von 120 Euro pro Arbeitstag in grenzüberschreitenden Verkehren.

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