Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat 2019 bei 5,4 Prozent aller kontrollierten Unternehmen im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aufgedeckt. Das geht aus Zahlen hervor, die die Grünen-Bundestagsfraktion beim Bundesfinanzministerium erfragt hat. Danach wurden 6135 Unternehmen kontrolliert – 1060 mehr als im Vorjahr – und in 332 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet (2018: 298). In diesen Zahlen sind auch die Schwerpunktkontrollen bei den KEP-Dienstleistern im Februar 2019 enthalten (https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/zoll-bemaengelt-viele-verstoesse-bei-kep-diensten-2263630.html). Sie machten aber nach Angaben eines Zoll-Sprechers gegenüber der Verkehrsrundschau nur 11,2 Prozent an der Zahl aller Ordnungswidrigkeitenverfahren und 2,6 Prozent aller eingeleiteten Strafverfahren in der Branche aus. Je beanstandetes Unternehmen wurde rein statistisch ein Bußgeld von 11.500 Euro verhängt, deutlich mehr als 2018 (7800 Euro).
Getrennt von diesen Ordnungswidrigkeiten zu betrachten sind Straftaten nach § 266a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Hier wurden 1227 Ermittlungsverfahren abgeschlossen und an die Strafverfolgungsbehörden übergeben. Die Geldstrafen wegen dieser Delikte beliefen sich 2019 auf knapp 1140 Euro je beanstandeten Betrieb, es wurden aber auch insgesamt 123 Jahre Haftstrafen verhängt.