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Nicht einheitliche Feiertage: Thüringer fordern freie Fahrt

30.10.2012 09:00 Uhr
Nicht einheitliche Feiertage: Thüringer fordern freie Fahrt
An Feiertagen müssen LKW auf dem Rastplatz bleiben.
© Foto: VR/Sebastian Bollig

An bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen sollten LKW auf Bundesautobahnen fahren dürfen, fordert der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes.

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Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) fordert die Aufhebung des Fahrverbots für LKW an den nicht bundeseinheitlichen Feiertagen Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen.

„An diesen drei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen, haben die Speditionen und Fuhrbetriebe in Deutschland große Probleme die Ver- und Entsorgung der Bundesländer aufrechtzuerhalten, die von diesen Feiertagen nicht betroffen sind“, heißt es in einer Mitteilung des LTV.

Durch die Fahrverbotsregelung an diesen drei Feiertagen komme es an den Autobahnparkplätzen in den Bundesländergrenzgebieten zu erheblichen Aufstauungen der LKW, was ein Sicherheitsrisiko darstelle. Touren könnten sich zudem um mindestens 22 Stunden verlängern, da der Fahrer den Feiertag an irgendeinem Parkplatz verbringen müsse. Dies sei „sozial unausgeglichen“ und führe zu Problemen in der Disposition der LKW. Diese müssten jeweils so geplant werden, das sich der LKW nicht in dem von Feiertagen betroffenen Gebieten aufhält.

Als Vorbild nennen die Thüringer das Bundesland Berlin, wo die Versorgung der Stadt am Reformationstag über Ausnahmegenehmigungen gewährleistet sei. Dabei werde das in § 30 Abs. 3 StVO geregelte Fahrverbot für die Zufahrtsautobahnen in den Bundesländern, die durch den Reformationstag betroffen sind, aufgehoben. „Was in Berlin funktioniert, kann auch für ganz Deutschland funktionieren“, fordert der Verband.

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