Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bleiben im Jahr 2010 auf dem Stand von 2009. Bei Reisen vom Inland in das Ausland ist der Ort maßgeblich, der vor 24 Uhr erreicht wurde. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland zählt der letzte Tätigkeitsort im Ausland. Die Pauschbeträge kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, er muss das aber nicht. Bekommen Sie keine Spesen bezahlt, können Sie die Pauschalsätze in der Steuererklärung geltend machen. Für Übernachtungskosten will das Finanzamt Belege sehen. Die Liste mit den unveränderten Sätzen nach Ländern und Städten finden Sie hier:
Pauschbeträge 2010 unverändert
07.01.2010 17:22 Uhr

Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bleiben im Jahr 2010 auf dem Stand von 2009.