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Rampenproblematik: BGL erzielt Fortschritte

19.10.2012 10:00 Uhr
Rampenproblematik: BGL erzielt Fortschritte
Der BGL engagiert sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer an Laderampen.
© Foto: PTV

Der Verband geht gegen die schlechten sozialen und sanitären Bedingungen sowie überlange und kaum zu kalkulierende Wartezeiten an den Laderampen vor.

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Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di ist es dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V gelungen, die Rampenproblematik im „Aktionsplan Güterverkehr und Logistik“ der Bundesregierung zu verankern. Das teilte der Verband mit, der sich nach eigenen Aussagen bereits seit Jahren für die Verbesserung der oftmals unhaltbaren Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen von LKW-Fahrern an den Laderampen von Handels- und Industriestandorten engagiert. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat in der Folge einen „Sonderbericht zur Situation an der Laderampe“ erarbeitet, der die prekäre Situation bestätigte. Eine Vertiefungsstudie „Schnittstelle Rampe – Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten“ soll noch im Herbst dieses Jahres konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigen. Zu diesem Zweck führte das damit befasste Institut im Auftrag des Verkehrsministeriums im Juli und August 2012 eine Internet-Fragebogenaktion für eine wissenschaftliche Analyse der Situation an den Laderampen durch. Von der Auswertung erwartet der BGL weitere Impulse zur Verbesserung der Rampenproblematik, heißt es in einer Pressemitteilung.

Parallel dazu versuchte der BGL nach eigenen Aussagen zur Entschärfung der sich zuspitzenden Situation über einen regelmäßigen Meinungsaustausch mit Verladerverbänden aus Industrie und Handel gemeinsame Lösungen im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu finden. Zu diesem Zweck hatte der Verband einen Verhaltenskodex für einen fairen Umgang der an Be- und Entladestellen Beteiligten entworfen und der „Marktgegenseite“ zur Diskussion vorgelegt. Da sich kein Konsens mit den großen Handelsverbänden herstellen ließ, hat der BGL laut einer Pressemitteilung die entworfenen Verhaltensregeln als Verhaltensempfehlungen an seine Mitglieder herausgegeben. Die Empfehlungen würden unter anderem den Hinweis enthalten, dass Vereinbarungen zum Abfertigungsvorgang beim Warenempfänger – mit dem das Transportunternehmen meist keine vertragliche Vereinbarung hat – bereits in den Vertragsverhandlungen mit dem Auftraggeber (i.d.R. dem Warenversender oder dem Spediteur) zu regeln sind. Dies betrifft beispielsweise auch die Mitarbeit des Fahrers beim Entladen oder die Vergütung von Standzeiten. Der BGL mahnt zudem im persönlichen Umgang zwischen Rampenpersonal und LKW-Fahrern angemessenere Formen an und fordert die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Dazu gehören sozialverträgliche Aufenthaltsmöglichkeiten und der ungehinderte Zugang zu sanitären Einrichtungen für Fahrerinnen und Fahrer.

Nach Veröffentlichung seiner Verhaltensempfehlungen habe der BGL viele positive Rückmeldungen von unterschiedlichsten Seiten erhalten. So hätten beispielsweise ausländische Transportverbände um die Erlaubnis zur Übersetzung des Textes gebeten und einzelne Auftraggeber zeigten vorbildliche Rampensituationen als Best-Practice-Bespiele auf. Dennoch ist der ganz große Durchbruch noch nicht zu verzeichnen, teilte der Verband mit. Der BGL wird deshalb in weiteren Gesprächen mit der Verladerseite die Möglichkeiten für Verbesserungen suchen. Ziel ist und bleibt es, Rechte und Pflichten aller in die Rampenproblematik involvierten Parteien fair zu definieren. Besonders weit fortgeschritten sind Gespräche mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) zur Beschleunigung der Abfertigung und werksinterner Durchlaufzeiten von Fahrzeugen. Darüber hinaus wirkt der BGL auch mit in verschiedenen Arbeitsgruppen der GS 1 (Global Standard One) Germany GmbH. Behandelt werden unter anderem Themen wie effizientere Wareneingangsabwicklung, elektronische Zeitfenstervergabe oder verbesserter Datenaustausch.

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